Blogserie Teil 2: Einspeisevergütung und externe Kosten
Eigentlich sollte hier der Blogbeitrag: Einspeisetarife und Subventionen für fossile Energieträger entstehen. Neben den “offensichtlichen” Dingen wie Steuerbegünstigungen bin ich über das Thema externe Kosten gestolpert. Ich hatte mich vor Jahren damit beschäftigt, es aber wieder vergessen, weil darüber selten diskutiert wird.
Externe Kosten der fossilen Energien
Ich möchte die externen Kosten im Rahmen der Einspeisevergütung deshalb behandeln, weil sie im weitesten Sinne ebenfalls als Subvention zu sehen sind. Sie müssen von der Allgemeinheit getragen werden, weil sie dem Verursacher nicht angelastet werden.
Definition: Als externen Effekt bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die unkompensierten Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen, für die also niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält, auf unbeteiligte Marktteilnehmer. Sie werden nicht in das Entscheidungskalkül des Verursachers einbezogen. Volkswirtschaftlich gesehen sind sie eine Ursache für Marktversagen und können staatliche Interventionen notwendig werden lassen. (Quelle)
Die Berechnung dieser Kosten ist denkbar schwierig, weshalb sie in der Diskussion oft vernachlässigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht vorhanden wären. Im Energiebereich gehören dazu (alle Beispiele):
- Luftverschmutzung, Feinstaubbelastung und die daraus resultierenden Gesundheitsschäden
- Gewässerverschmutzung, Abfall und Lärmbelastung, die durch öffentliche Gelder wieder behoben werden müssen
- Kosten aus Umweltkatastrophen und die dadurch entstehenden gesellschaftlichen Schäden
- Ewigkeitskosten beim Steinkohleabbau
- Im Fall von Atomenergie, die Kosten für die Endlagerung
- Politische und militärische Sicherung der Zugänge (weiterlesen …)








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